Immobilienbewertung
Was ist eine Immobilie wert – und welche Faktoren bestimmen ihren Wert? Wipfler & Partner unterstützt Sie mit unabhängiger Immobilienbewertung. Unser Sachverständigenbüro verbindet die Bewertung von Immobilien mit Real Estate Consulting und technischer Due Diligence. Grundlage sind fachliche Erfahrung, laufende Weiterbildung und die Analyse von Marktdaten.
Bewertung und Gutachten für Ihre Immobilie
Eine nachvollziehbare Bewertung hilft, wirtschaftliche Entscheidungen vorzubereiten: etwa beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder bei Fragen zum Immobilienvermögen. Entscheidend sind der Anlass, der Bewertungsstichtag und die Eigenschaften des konkreten Objekts.
Zu den Fachgebieten unserer Sachverständigen gehören Wohnungseigentum, Ein- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte sowie gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften und Baugründe. Auch Mietzins und Nutzungsentgelt zählen zu den Bewertungsfragen, bei denen wir Sie unterstützen.
Ein Wertermittlungsgutachten erläutert die Grundlagen, Annahmen und Herleitung eines Immobilienwerts. Ein Mietzinsgutachten befasst sich mit dem Mietzins oder Nutzungsentgelt für ein bestimmtes Objekt. Welche Fragestellung und welcher Umfang für Ihren Auftrag passen, klären wir im persönlichen Gespräch.
Wie entsteht eine Immobilienbewertung?
Lage, Nutzung, Zustand, Erträge sowie Rechte und Belastungen können den Wert einer Immobilie beeinflussen. Welche Unterlagen und Untersuchungen erforderlich sind, hängt vom Objekt und vom Bewertungszweck ab.
Je nach Aufgabenstellung kommen etwa Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren in Betracht. Die Wahl und Anwendung der Methode müssen zum Objekt und zum Markt passen. Ein einzelner Quadratmeterpreis kann die Besonderheiten einer Liegenschaft nicht vollständig abbilden.
Die Bodenwertermittlung – eine einfache Übung? zeigt, welche Überlegungen bei der Bewertung von Grundstücken eine Rolle spielen. Unser Beitrag Subjektiver Wert – Investitionswert erläutert die Abgrenzung zwischen Verkehrswert und individuellen Wertvorstellungen. Mit besonderen Rechten an einer Liegenschaft beschäftigt sich Baurecht – Wertermittlung im Wandel der Zeit.
Diese Fachpublikationen geben Einblick in Bewertungsfragen. Sie sind historische Beiträge und ersetzen keine Beurteilung des konkreten Falls nach den aktuellen Rahmenbedingungen.
Was bedeutet „allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert“?
Die österreichische Bezeichnung lautet „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“. Sie bezeichnet eine persönlich qualifizierte Fachperson, die für bestimmte Fachgebiete in der öffentlichen Gerichtssachverständigenliste eingetragen ist. Zu den Voraussetzungen gehören nachgewiesene Sachkunde, eine Prüfung und eine Haftpflichtversicherung.
Mit dem Sachverständigeneid sind Pflichten zur Objektivität und Unparteilichkeit verbunden. Die Standesregeln verlangen, diese Pflichten auch bei Privatgutachten einzuhalten. Maßgeblich ist immer das Fachgebiet, für das die Person eingetragen ist.
Eine Bewertung durch eine Person ohne diese Eintragung ist nicht automatisch fachlich ungeeignet. Es fehlt jedoch dieser konkrete gerichtliche Qualifikationsnachweis. Eine erste Marktpreiseinschätzung und ein begründetes Gutachten können zudem unterschiedliche Zwecke und Untersuchungstiefen haben. Für die Auswahl zählen deshalb Qualifikation, Unabhängigkeit, Auftragsumfang und die nachvollziehbare Begründung des Ergebnisses.
Auch ein Privatgutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ist nicht automatisch ein vom Gericht beauftragtes Gutachten. Über die Würdigung von Beweismitteln entscheidet das Gericht.
Weitere Informationen bieten die offizielle Erläuterung zu Sachverständigen und die Standesregeln für Privatgutachten.
Ihre Ansprechpartner
SV Mag. (FH) Manuel Wipfler und SV Andreas Rauscher, MFP sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Fachgebiete der Immobilienbewertung. Ihre aktuellen Eintragungen und Fachgebiete finden Sie in der Gerichtssachverständigenliste: Manuel Wipfler, Andreas Rauscher.
Sie möchten den Wert einer Immobilie klären? Teilen Sie uns die Lage, die Art der Immobilie und den Anlass der Bewertung mit. Wir besprechen mit Ihnen die passende Aufgabenstellung und die dafür benötigten Unterlagen.