Immobilienbewertung in Wien

Was ist Ihre Immobilie wert? Wipfler & Partner erstellt unabhängige Immobilienbewertungen und Gutachten für private und institutionelle Auftraggeber. Von unserem Sachverständigenbüro in Wien aus bewerten wir Immobilien in ganz Österreich. Grundlage sind die Eigenschaften Ihres Objekts, der Bewertungsanlass, fachliche Erfahrung und die Analyse von Marktdaten.

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Bewertung und Gutachten für Ihre Immobilie

Eine nachvollziehbare Bewertung hilft, wirtschaftliche Entscheidungen vorzubereiten: etwa beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder bei Fragen zum Immobilienvermögen. Entscheidend sind der Anlass, der Bewertungsstichtag und die Eigenschaften des konkreten Objekts.

Zu den Fachgebieten unserer Sachverständigen gehören Wohnungseigentum, Ein- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte sowie gewerblich oder industriell genutzte Liegenschaften und Baugründe. Auch Mietzins und Nutzungsentgelt zählen zu den Bewertungsfragen, bei denen wir Sie unterstützen.

Ein Wertermittlungsgutachten erläutert die Grundlagen, Annahmen und Herleitung eines Immobilienwerts. Ein Mietzinsgutachten befasst sich mit dem Mietzins oder Nutzungsentgelt für ein bestimmtes Objekt. Welche Fragestellung und welcher Umfang für Ihren Auftrag passen, klären wir im persönlichen Gespräch.

Wie entsteht eine Immobilienbewertung?

Lage, Nutzung, Zustand, Erträge sowie Rechte und Belastungen können den Wert einer Immobilie beeinflussen. Welche Unterlagen und Untersuchungen erforderlich sind, hängt vom Objekt und vom Bewertungszweck ab.

Je nach Aufgabenstellung kommen etwa Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren in Betracht. Die Wahl und Anwendung der Methode müssen zum Objekt und zum Markt passen. Ein einzelner Quadratmeterpreis kann die Besonderheiten einer Liegenschaft nicht vollständig abbilden.

Der Fachbeitrag Die Chimäre des Liegenschaftszinssatzes im Ertragswertverfahren untersucht die Herleitung und Anwendung des Kapitalisierungszinssatzes. Wie Sachwert und Ertragswert zueinander gewichtet werden, behandelt der Beitrag Die Gewichtung von Werten in der Verkehrswertermittlung von Immobilien.

Die Bodenwertermittlung – eine einfache Übung? zeigt, welche Überlegungen bei der Bewertung von Grundstücken eine Rolle spielen. Unser Beitrag Subjektiver Wert – Investitionswert erläutert die Abgrenzung zwischen Verkehrswert und individuellen Wertvorstellungen. Mit besonderen Rechten an einer Liegenschaft beschäftigt sich Baurecht – Wertermittlung im Wandel der Zeit.

Diese und weitere Fachpublikationen, nach Themen geordnet in unserem Publikationsarchiv, geben Einblick in Bewertungsfragen. Sie sind historische Beiträge und ersetzen keine Beurteilung des konkreten Falls nach den aktuellen Rahmenbedingungen.

Welche Unterlagen sind für eine Immobilienbewertung hilfreich?

Je nach Immobilie und Bewertungszweck sind insbesondere ein aktueller Grundbuchsauszug, Pläne und Flächenaufstellungen, Angaben zum Baujahr und zu Sanierungen sowie ein vorhandener Energieausweis hilfreich. Bei vermieteten Objekten können Mietverträge, Mietzinsaufstellungen und Informationen zu Bewirtschaftungskosten hinzukommen. Welche Unterlagen und Besichtigungen für Ihren Auftrag erforderlich sind, klären wir mit Ihnen.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Der Aufwand hängt unter anderem von der Art und Größe der Immobilie, der Fragestellung, der verfügbaren Dokumentation und dem erforderlichen Umfang des Gutachtens ab. Für eine konkrete Anfrage nennen Sie uns bitte die Lage, die Art der Immobilie und den Verwendungszweck. So können wir den passenden Leistungsumfang und das Honorar mit Ihnen abstimmen.

Wie läuft die Beauftragung ab?

Am Anfang steht die Klärung Ihrer Bewertungsfrage: Welches Objekt soll zu welchem Stichtag und für welchen Zweck bewertet werden? Darauf stimmen wir Leistungsumfang und benötigte Unterlagen ab. Die Bewertung berücksichtigt die erforderliche Befundaufnahme und die relevanten Marktdaten. Im Gutachten werden Grundlagen, Annahmen, Bewertungsverfahren und Ergebnis nachvollziehbar erläutert. Teilen Sie uns einen gewünschten Termin bereits bei Ihrer Anfrage mit, damit wir die zeitlichen Anforderungen besprechen können.

Reicht eine Online-Schätzung aus?

Eine allgemeine Marktpreisindikation kann eine erste Orientierung geben. Für eine konkrete Entscheidung kommt es darauf an, ob die besonderen Eigenschaften, Rechte, Belastungen und Nutzungsverhältnisse Ihrer Immobilie ausreichend berücksichtigt sind. Ein begründetes Gutachten macht die Annahmen und die Herleitung des Werts nachvollziehbar. Welcher Umfang für Ihren Zweck sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen.

Was bedeutet „allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert“?

Die österreichische Bezeichnung lautet „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“. Sie bezeichnet eine persönlich qualifizierte Fachperson, die für bestimmte Fachgebiete in der öffentlichen Gerichtssachverständigenliste eingetragen ist. Zu den Voraussetzungen gehören nachgewiesene Sachkunde, eine Prüfung und eine Haftpflichtversicherung.

Mit dem Sachverständigeneid sind Pflichten zur Objektivität und Unparteilichkeit verbunden. Die Standesregeln verlangen, diese Pflichten auch bei Privatgutachten einzuhalten. Maßgeblich ist immer das Fachgebiet, für das die Person eingetragen ist.

Eine Bewertung durch eine Person ohne diese Eintragung ist nicht automatisch fachlich ungeeignet. Es fehlt jedoch dieser konkrete gerichtliche Qualifikationsnachweis. Eine erste Marktpreiseinschätzung und ein begründetes Gutachten können zudem unterschiedliche Zwecke und Untersuchungstiefen haben. Für die Auswahl zählen deshalb Qualifikation, Unabhängigkeit, Auftragsumfang und die nachvollziehbare Begründung des Ergebnisses.

Auch ein Privatgutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ist nicht automatisch ein vom Gericht beauftragtes Gutachten. Über die Würdigung von Beweismitteln entscheidet das Gericht.

Weitere Informationen bieten die offizielle Erläuterung zu Sachverständigen und die Standesregeln für Privatgutachten.

Ihre Ansprechpartner

SV Mag. (FH) Manuel Wipfler und SV Andreas Rauscher, MFP sind allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Fachgebiete der Immobilienbewertung. Ihre aktuellen Eintragungen und Fachgebiete finden Sie in der Gerichtssachverständigenliste: Manuel Wipfler, Andreas Rauscher.

Sie möchten den Wert einer Immobilie klären? Teilen Sie uns die Lage, die Art der Immobilie und den Anlass der Bewertung mit. Wir besprechen mit Ihnen die passende Aufgabenstellung und die dafür benötigten Unterlagen.

Kontakt zu Wipfler & Partner